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Ostseepiraten Rostock

 

Heino Albinus

 

Budentannenweg 10

D-18146 Rostock/ Markgrafenheide

 

+49 (0)179 – 48 37 31 2

info (at) ostseepiraten-rostock.de

 

 

Bankverbindung: Deutsche Bank

Kontonummer:  1407501

Bankleitzahl:  13070024

 

Finanzamt: Finanzamt Rostock

StNr.:  079/200/01380

USt-IdNr.: DE266423080

 

Betriebshaftpflichtversicherung beim Südwestring

 

 

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Marlene Linse

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Urheberrecht

 

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Datenschutz

 

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Impressum

1. Teilnehmer- und Mieterkreis

 

Teilnahme- und Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Surf-/ Katamaran-/ Segel- oder Motorbootsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

 

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Surf-, Segel-, Motor- und Katamarankursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

 

Die Anmeldung zu den Katamaran-/Segel-/ Motorbootkursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

 

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/ Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 30% des jeweiligen Kurspreises/ Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ -mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind weitere 50% der Kurskosten / Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht gelingt.

 

Die Ostseepiraten Rostock behalten sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Surf-/ Katamaran-/ Segel-/ Motorbootkursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Surfmaterials und der Katamarane/Segel-/Motorboote durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.  Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden

 

3. Mitwirkungspflicht

 

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

 

Den Anweisungen des Ausbilders/Vermieters ist Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind an Bord Schwimmwesten anzulegen. An Bord sind immer Turn- oder Neoprenschuhe zu tragen. Brillen und andere Wertgegenstände sind gegen Verlust zu sichern.  Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.

 

5. Sorgfaltspflicht

 

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Surfmaterials und der Katamarane/Segel-/ Motorboote wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

 

Falls die Betriebsbereitschaft des Surfmaterials und der Katamarane/Segel-/Motorboote  durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/ Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/ Mieters.

 

6. Haftung

 

Die Ostseepiraten Rostock haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Surfmaterials und der Katamarane/ Segelboote/ Motorboote.

 

Das Surfmaterial und die Katamarane/Segel-/Motorboote sind haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 1,5 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 0,5 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.

 

Die Ostseepiraten Rostock haben für die Boote (Katamaran/ Jolle) eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Selbstbeteiligung beträgt mindestens die Höhe der beim Vercharterer zu hinterlegenden Kaution. Die Versicherungsbedingungen des Eigners mit der Versicherung sind Bestandteil des Mietvertrages und können auf Wunsch eingesehen bzw. übermittelt werden.

 

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/ Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet sich, das Surfmaterial und die Katamarane/ Segel-/ Motorboote wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich.

 

Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

 

7. Zusätzliche Mietbedingungen

 

Die Ostseepiraten Rostock sind als Vermieter berechtigt, die Übergabe des Surfmaterials und der Katamarane/ Segelboote zu verweigern, sofern der Mieter/ Schiffsführer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt.  Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Bescheinigung, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters/ Schiffsführers hinsichtlich der sicheren Führung der Surfbretter und Katamarane/ Segelboote offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

 

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe, in jedem Fall vor Sonnenuntergang des Miettages verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und  Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Mieter und Schiffsführer dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter/ Schiffsführer hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.

 

Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Mieter und Schiffsführer haftet dem Vercharterer im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner.

 

Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.

 

Bei Beginn der Vermietung hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck.  Der Vermieter ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft, sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind,  sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.

 

Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes des Surfmaterials und der Katamarane/ Segelboote und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.

 

8. Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Allgemeine Teilnahme - & Mietbedingungen der Ostseepiraten Rostock