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Ostseepiraten Rostock
Heino Albinus
Budentannenweg 10
D-
+49 (0)179 – 48 37 31 2
info (at) ostseepiraten-
Bankverbindung: Deutsche Bank
Kontonummer: 1407501
Bankleitzahl: 13070024
Finanzamt: Finanzamt Rostock
StNr.: 079/200/01380
USt-
Betriebshaftpflichtversicherung beim Südwestring
Webdesign:
Marlene Linse
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Urheberrecht
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Impressum
1. Teilnehmer-
Teilnahme-
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Surf-
2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu den Katamaran-
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage
vor Kursbeginn/ Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 30% des jeweiligen Kurspreises/
Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/
-
Die Ostseepiraten Rostock behalten sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist
vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den
Surf-
3. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders/Vermieters ist Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der
Beaufortskala sind an Bord Schwimmwesten anzulegen. An Bord sind immer Turn-
5. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Surfmaterials und der Katamarane/Segel-
Falls die Betriebsbereitschaft des Surfmaterials und der Katamarane/Segel-
6. Haftung
Die Ostseepiraten Rostock haften für die gewissenhafte Lehrgangs-
Das Surfmaterial und die Katamarane/Segel-
Die Ostseepiraten Rostock haben für die Boote (Katamaran/ Jolle) eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Selbstbeteiligung beträgt mindestens die Höhe der beim Vercharterer zu hinterlegenden Kaution. Die Versicherungsbedingungen des Eigners mit der Versicherung sind Bestandteil des Mietvertrages und können auf Wunsch eingesehen bzw. übermittelt werden.
Bei selbst-
Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
7. Zusätzliche Mietbedingungen
Die Ostseepiraten Rostock sind als Vermieter berechtigt, die Übergabe des Surfmaterials
und der Katamarane/ Segelboote zu verweigern, sofern der Mieter/ Schiffsführer nicht
über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine
mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Bescheinigung, mangelnde Beherrschung
des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich-
Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe, in jedem Fall vor Sonnenuntergang des Miettages verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Mieter und Schiffsführer dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter/ Schiffsführer hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.
Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen
sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Mieter und Schiffsführer
haftet dem Vercharterer im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp-
Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.
Bei Beginn der Vermietung hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vermieter ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft, sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind, sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes des Surfmaterials und der Katamarane/ Segelboote und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.
8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
Allgemeine Teilnahme -